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   AG Bergisch Gladbach, 30.10.2000 - 61 C 133/00   

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https://dejure.org/2000,58857
AG Bergisch Gladbach, 30.10.2000 - 61 C 133/00 (https://dejure.org/2000,58857)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 30.10.2000 - 61 C 133/00 (https://dejure.org/2000,58857)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 61 C 133/00 (https://dejure.org/2000,58857)
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  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 30.10.2000 - 61 C 133/00
    Der Schädiger hat nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen, sondern nur solche Kosten, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 127, 348, (350); OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 929, (929)).

    Hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten kommt es dabei darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalls aus der Sicht des Geschädigten darstellt (BGHZ 127, 348, (351)).

    In derart einfach gelagerten Fällen kann der Geschädigte grundsätzlich den Schaden selbst geltend machen, es sei denn, er ist hierzu mangels geschäftlicher Gewandheit nicht in der Lage (BGHZ 127, 348, 352).

    (BGHZ 127, 348, (351); AG Stuttgart, VersR 1979, 828, (828); Palandt-Heinrichs, Vorbem.v. § 249 Rn. 38).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1989 - 14 U 168/88

    Ersatz von Anwaltskosten

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 30.10.2000 - 61 C 133/00
    Der Schädiger hat nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen, sondern nur solche Kosten, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGHZ 127, 348, (350); OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 929, (929)).

    Unternehmer sind ab einer gewissen Größenordnung in der Lage, mit ihrem kaufmännisch geschulten Personal Schadensersatzansprüche in einfachen Fällen ohne anwaltliche Hilfe durchzusetzen, unabhängig davon, ob der Betrieb über eine eigene Rechtsabteilung verfügt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1990, 929, (929); AG Stuttgart, VersR 1979, 828, (828); AG Karlsruhe, VersR 1980, 1084, (1084)).

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